Infos A-Z
Absenzen / Krankheit
Bei Absenzen müssen Erziehungsberechtigte ihre Kinder vor Schulbeginn über die Klapp-App abmelden. Geschieht dies nicht, wird die Absenz von einer Lehrperson erfasst und somit werden die Eltern informiert. In diesem Falle muss die Absenz innerhalb von 8 Tagen über Klapp hinreichend begründet werden. Dies gilt ebenso für Verspätungen.
Unzureichend begründete Absenzen werden als Unentschuldigte Absenzen im Zeugnis vermerkt.
Änderung von Adresse und Telefonnummer
Ziehen Sie um oder ändert sich die Telefonnummer, melden Sie dies bitte frühzeitig, damit wir immer Ihre korrekten Kontaktdaten haben.
Besuchstage
Wir freuen uns, wenn Sie uns besuchen kommen. Die offiziellen Besuchstage entnehmen Sie dem Terminkalender. Weitere Schulbesuche sind in Absprache mit den betreffenden Lehrpersonen möglich.
Broschüren
Unter folgendem Link finden Sie sämtliche Broschüren des Erziehungsdepartements zu den Volksschulen Basel-Stadt, den Mittelschulen und zur Berufsbildung:
Check S2
Mit dem Leistungstest Check S2 werden Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Naturwissenschaften standardisiert erfasst. Der Test wird mehrheitlich am Computer durchgeführt. Check S2 (und Check S3, in BS aktuell nicht durchgeführt) sind Teil des vierkantonalen «Abschlusszertifikat Volkschule» des Bildungsraums Nordwestschweiz.
Ausführliche Informationen unter folgendem Link:
Computer
Nutzungsvorschriften für Computer an der Sekundarschule Wasgenring
Allgemeines
- Ich nutze die Computer in der Schule nur mit Erlaubnis einer Lehrperson.
- Ich darf mein Passwort keiner anderen Person mitteilen. Das Anmelden an den Geräten unter einem fremden Passwort ist mir nicht erlaubt. Die Verantwortung für mein Passwort trage ich.
- Ich melde mich vor dem Räumen des Arbeitsplatzes korrekt am Rechner ab und fahre ihn ordnungsgemäss herunter.
- Beschädigungen und Fehler melde ich der Lehrperson.
- Ich unterlasse jegliche Installation von Software.
- Ich verändere das Erscheinungsbild des Desktops nicht.
- Ich speichere keine Daten, Fotos, Videos, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben.
- Ich verändere Arbeiten meiner Mitschülerinnen und Mitschüler nicht ohne deren Einwilligung.
- Das Netzwerk wird durch ICT Medien überwacht.
Internet
- Ich nutze das Internet nur im Zusammenhang mit der Ausbildung.
- Ich verpflichte mich, das Internet sinnvoll zu nutzen.
- Mir ist bekannt, dass der Zugriff auf rassistische, gewaltdarstellende und pornografische Seiten nicht erlaubt ist. Wenn ich solche Inhalte erhalte oder ungewollt darauf stosse, melde ich diesen Vorfall sofort der Lehrperson.
- Ich kaufe und bestelle nichts im Internet über das Netzwerk der Schule.
- Ich halte diese Regeln auch beim Gebrauch meiner mobilen Geräte im Unterricht ein.
Konsequenzen bei Missbrauch
Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, kann ich für eine bestimmte Zeit von der Nutzung der Computer ausgeschlossen werden. Bei wiederholten Verstössen ist ein dauernder Entzug der Zutrittsberechtigung durch ICT Basler Schulen möglich. Meine Eltern werden jeweils informiert.
DaZ - Deutsch als Zweitsprache
Für Jugendliche, die noch wenig Deutsch sprechen, gibt es das Förderangebot DaZ (Deutsch als Zweitsprache). Die Schülerinnen und Schüler sind in eine Regelklasse ihres Anforderungsniveaus integriert und erhalten Unterstützung von DaZ-Lehrpersonen. An unserem Standort gibt es drei Einstiegsgruppen. Je nach Fortschritt werden die SuS in die Regelklassen(teil- oder vollintegriert.
Diebstahl
Die Schule verfügt über keine Diebstahl- oder Haftpflichtversicherung, die Verluste oder Schäden decken.
Ferien, Feiertage, schulfreie Tage
Sämtliche Daten zu den Schulferien, Feiertagen und schulfreien Tagen finden Sie unter folgendem Link:
Förderlektionen
Förderlektionen sind ein niederschwelliges Unterstützungsangebot. Jedem Pädagogischen Team stehen Förderlektionen zur Verfügung. Sie können situativ und zeitlich befristet wie folgt eingesetzt werden:
Förderung von Schülerinnen und Schülern innerhalb der Klasse
Halbklassen- oder Gruppenunterricht bei aufwändigen Unterrichtsvorhaben und Teamteaching
Die Förderlektionen dienen dazu, Schülerinnen und Schüler im binnendifferenzierten Unterricht zu unterstützen.
Fundgegenstände
Verlorene Gegenstände können beim Sekretariat im Haus Z abgegeben oder abgeholt werden.
Integrative Schulungsform (ISF)
Die ISF-Lehrperson berücksichtigt die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Um diese bestmöglich zu fördern, trägt sie den unterschiedlichen Bedürfnissen durch verschiedene Unterrichtsformen Rechnung. Für den Unterricht werden differenzierende Lernangebote bereitgestellt, damit die Lernenden ihre Potentiale entwickeln und im Klassenverband umsetzen können.
Geeignetes Material regt die Auseinandersetzung mit den Lerninhalten an.
Auf diese Weise ergänzen sich Regelunterricht und integrativer heilpädagogischer Unterricht und tragen gemeinsam zum Lernerfolg aller Schülerinnen und Schüler bei.
Die integrative Schulungsform (ISF) ist Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernschwierigkeiten vorbehalten und erfolgt durch die ISF-Lehrperson in der Regel aufgrund einer schulpsychologischen Abklärung.
Mietkästchen / Spint
In jedem der drei Häuser mit Klassenzimmern stehen unseren Schülerinnen und Schülern Kästchen zur Verfügung, in denen sie Unterrichtsmaterial oder Wertsachen verstauen können.
Nähere Informationen bei der Klassenlehrkraft.
Projekte und Schullager
Projekte, Ausflüge und Schullager gehören zu unvergesslichen Highlights eines Schuljahrs.
Was Ihr Kind im Unterricht lernt, ist wichtig. Genau so wichtig ist aber, was es ausserhalb der üblichen Lektionen oder des Schulhauses zusammen mit seinen Mitschülerinnen und -schülern erlebt und lernt.
Projekte und Schullager sind Teile des Unterrichtsprogramms, der Besuch ist daher obligatorisch.
Schulmaterial
Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ihr Material: Blätter, Hefte und Lehrmittel werden von der Schule abgegeben. Die Lehrmittel werden grösstenteils nur leihweise abgegeben. Die Schüler/innen sind dafür verantwortlich, die Lehrmittel nach Ende des Schuljahres vollzählig und unbeschädigt zurückzugeben. Verlorenes oder beschädigtes Material muss bezahlt werden.
Schulordnung
Wir kennen und grüssen uns!
In den Pausen nehmen wir aufeinander Rücksicht!
Wir verwenden elektronische Geräte sinnvoll!
Aufenthalt auf dem Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit
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Schulpflicht
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle Lektionen zu besuchen. Auch Sporttage, Wandertage, Klassenlager, Projekte sowie Skilager fallen unter die Schulpflicht.
Schulpsychologischer Dienst
Schulpsychologischer Dienst
Austrasse 120
4051 Basel
Webseite
Herr Dominic Urwyler
Dipl. Psychologe
Erziehungsdepartement Basel-Stadt
Schulpsychologischer Dienst
Austrasse 120
4051 Basel
Tel. 061 267 43 96
E-Mail: sabine.dreyfus@bs.ch
Sport- und Schwimmunterricht
Sport ist ein fester Bestandteil des Unterrichts. Körperliche Aktivitäten wie Turnen, Schwimmen oder Ballspiele sind gesundheitsfördernd, gehören zum Lehrplan und sind obligatorisch.
Urlaub
Grundsätzlich gilt: Urlaubsgesuche müssen so früh wie möglich, mindestens aber zwei Wochen im Voraus, eingereicht werden.
a) Familienurlaub
Jedes Kind hat das Recht, pro Schuljahr zwei Tage Familienurlaub zu beziehen. Eine Begründung dieser Urlaube ist freiwillig. Die Urlaubstage können zusammengezählt werden, sodass einmal in drei Jahren auch die Ferien um eine Woche verlängert werden können.
b) Persönlicher Urlaub
Für alle anderen Urlaubswünsche (z.B. Sportturniere, Chorreisen) muss spätestens zwei Wochen im Voraus ein begründetes Gesuch eingereicht werden
Die Klassenlehrperson orientiert Sie gerne weiter und stellt Ihnen das jeweilige Formular (Familienurlaub / Urlaubsgesuch) zur Verfügung.
Versicherung
Die Schulunfallversicherung deckt nur die Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall ab. Bei einem Unfall ohne schwerstwiegende Folgen (z.B. Verstauchung, Zerrung, Bänderrriss oder Knochenbruch etc.) kommt die private Krankenversicherung für die Heilungkosten auf.
Die Schulunfallversicherung des Kantons Basel-Stadt sieht folgende Leistungen vor:
- im Invaliditätsfall: CHF 250'000.-- (mit einer Progression von 350%)
- im Todesfall: CHF 10'000.--
Die Versicherung gilt:
- auf dem direkten Schulweg
- während des ordentlichen Schulbetriebs
- in Lagern
- während Exkursionen und Schulreisen
- während des Besuchs der Tagesstrukturen
Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardstrasse 55, 4051 Basel, Telefon 061 269 81 11.