Leistungsbeurteilung
Formative, förderorientierte Beurteilung (Lernkontrollen und Feedback)
Die Schülerinnen und Schülern erhalten durch formative Beurteilungen regelmässig Feedback über ihr Lern- und Arbeitsverhalten und ihre Lernentwicklung.
Formative Beurteilungen erfolgen durch Lernkontrollen, mündliches oder schriftliches Feedback, Lernstanderfassungen, Arbeitsbesprechungen. Sie sind positiv und förderorientiert formuliert. Formative Beurteilungen haben eine grosse Bedeutung für eine positive Lernentwicklung.
Summative Beurteilung im Rahmen der Selektion (Tests)
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden in summativen Leistungserhebungen regelmässig geprüft.
Als Leistungserhebung gelten Tests, Lesejournale, Vorträge, Werkstücke usw., welche die Beurteilung des Wissens und Könnens der SuS ermöglichen.
Pro Semester und Fach erfolgen mindestens drei Leistungserhebungen. Sie werden von den Lehrpersonen angekündigt (Lernziele / Lerninhalte). Sie werden mit ganzen und halben Noten zwischen 1 und 6 bewertet. Note 4 bedeutet eine für das Anspruchsniveau genügende Leistung.
Korrektur und Rückgabe eines Tests erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den bewerteten Test von den Eltern unterschreiben zu lassen. Es erfolgt eine einmalige Kontrolle durch die Lehrperson. Falls keine Unterschrift vorliegt, werden die Eltern informiert (Elternheft oder Agenda).
Fernbleiben von Leistungserhebungen
Bleiben Schüler/innen einer Leistungserhebung fern, so haben die Erziehungsberechtigten innerhalb von acht Kalendertagen das Fernbleiben per Klapp-App zu begründen. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Leistungserhebung an einem neu angesetzten Termin wiederholen. Bleibt eine Schülerin, ein Schüler ohne wichtigen Grund dem Wiederholungstermin fern, so wird die Note 1 gesetzt.
Unredlichkeiten bei Leistungserhebungen
Bei Unredlichkeiten, insbesondere bei der (versuchten) Benutzung von unerlaubten Hilfsmitteln, kann die Lehrperson die erreichte Note für die Leistungserhebung bis zur niedrigsten möglichen Bewertung reduzieren.
Neue Regelung zum Verbleib in einem Leistungszug der Sekundarschule
Bisher musste ein Gesamtnotendurchschnitt von 4.0 erreicht werden. Neu müssen zudem alle ungenügenden Noten doppelt kompensiert werden und dürfen im Zeugnis maximal drei Noten unter der Note 4.0 sein. Diese Regelung gilt ab SJ 16/17 für alle Schülerinnen und Schüler.