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Infos A-Z

Absenzen / Krankheit

Bei Krankheit müssen sich die Kinder vor Schulbeginn bei einer Lehrperson oder beim Sekretariat abmelden.
Nach der Krankheit muss eine schriftliche Entschuldigung geschrieben werden. Der/die Schüler/in muss diese Entschuldigung innerhalb von 8 Tagen der Klassenlehrperson vorweisen. Nur so gilt die Absenz als entschuldigt.
Unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt.

Änderung von Adresse und Telefonnummer

Ziehen Sie um oder ändert sich die Telefonnummer, melden Sie dies bitte frühzeitig, damit wir immer Ihre korrekten Kontaktdaten haben.

Besuchstage

Wir freuen uns, wenn Sie uns besuchen kommen. Die offiziellen Besuchstage entnehmen Sie dem Terminkalender. Weitere Schulbesuche sind in Absprache mit den betreffenden Lehrpersonen möglich.

Broschüren

Unter folgendem Link finden Sie sämtliche Broschüren des Erziehungsdepartements zu den Volksschulen Basel-Stadt, den Mittelschulen und zur Berufsbildung:

> Webseite des Basler Bildungsservers

Check S2

Mit dem Leistungstest Check S2  werden Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Naturwissenschaften standardisiert erfasst. Der Test wird mehrheitlich am Computer durchgeführt. Check S2 (und Check S3, in BS aktuell nicht durchgeführt) sind Teil des vierkantonalen «Abschlusszertifikat Volkschule» des Bildungsraums Nordwestschweiz.

Ausführliche Informationen unter folgendem Link:

> Webseite des Basler Bildungsservers

Computer

Nutzungsvorschriften für Computer an der Sekundarschule Wasgenring

Allgemeines

  1. Ich nutze die Computer in der Schule nur mit Erlaubnis einer Lehrperson.
  2. Ich darf mein Passwort keiner anderen Person mitteilen. Das Anmelden an den Geräten unter einem fremden Passwort ist mir nicht erlaubt. Die Verantwortung für mein Passwort trage ich.
  3. Ich melde mich vor dem Räumen des Arbeitsplatzes korrekt am Rechner ab und fahre ihn ordnungsgemäss herunter.
  4. Beschädigungen und Fehler melde ich der Lehrperson.
  5. Ich unterlasse jegliche Installation von Software.
  6. Ich verändere das Erscheinungsbild des Desktops nicht.
  7. Ich speichere keine Daten, Fotos, Videos, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben.
  8. Ich verändere Arbeiten meiner Mitschülerinnen und Mitschüler nicht ohne deren Einwilligung.
  9. Das Netzwerk wird durch ICT Medien überwacht.

 
Internet

  1. Ich nutze das Internet nur im Zusammenhang mit der Ausbildung.
  2. Ich verpflichte mich, das Internet sinnvoll zu nutzen.
  3. Mir ist bekannt, dass der Zugriff auf rassistische, gewaltdarstellende und pornografische Seiten nicht erlaubt ist. Wenn ich solche Inhalte erhalte oder ungewollt darauf stosse, melde ich diesen Vorfall sofort der Lehrperson.
  4. Ich kaufe und bestelle nichts im Internet über das Netzwerk der Schule.
  5. Ich halte diese Regeln auch beim Gebrauch meiner mobilen Geräte im Unterricht ein.


Konsequenzen bei Missbrauch

Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, kann ich für eine bestimmte Zeit von der Nutzung der Computer ausgeschlossen werden. Bei wiederholten Verstössen ist ein dauernder Entzug der Zutrittsberechtigung durch ICT Basler Schulen möglich. Meine Eltern werden jeweils informiert.

DaZ - Deutsch als Zweitsprache

Für Jugendliche, die noch wenig Deutsch sprechen, gibt es das Förderangebot DaZ (Deutsch als Zweitsprache). Die Schülerinnen und Schüler sind in eine Regelklasse ihres Anforderungsniveaus integriert und erhalten Unterstützung von DaZ-Lehrpersonen. Die Unterstützung erfolgt weitgehend integrativ im Unterricht.

Diebstahl

Die Schule verfügt über keine Diebstahl- oder Haftpflichtversicherung, die Verluste oder Schäden decken.

Elternheft

Das Elternheft dient der gegenseitigen Information Lehrpersonen – Eltern. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das Elternheft stets mitzunehmen. Zuhause ist die Einsicht ins Elternheft Sache der Eltern. Entschuldigungen von Absenzen können ins Elternheft geschrieben werden. Anstelle des Elternheftes kann in der 2. und 3. Sek. auch eine Agenda diesem Zweck dienen. Die Klassenlehrperson informiert Sie darüber.

Ferien, Feiertage, schulfreie Tage

Sämtliche Daten zu den Schulferien, Feiertagen und schulfreien Tagen finden Sie unter folgendem Link:

> Webseite der Volksschulen des Kantons Basel-Stadt

Förderlektionen

Förderlektionen sind ein niederschwelliges Unterstützungsangebot. Jedem Pädagogischen Team stehen Förderlektionen zur Verfügung. Sie können situativ und zeitlich befristet wie folgt eingesetzt werden:

Förderung von Schülerinnen und Schülern innerhalb der Klasse

Halbklassen- oder Gruppenunterricht bei aufwändigen Unterrichtsvorhaben und Teamteaching

Die Förderlektionen dienen dazu, Schülerinnen und Schüler im binnendifferenzierten Unterricht zu unterstützen.

Separative Unterstützungsangebote bieten wir in der Regel nicht an.

Fundgegenstände

Verlorene Gegenstände können bei unserer Sekretärin, Frau Krähenbühl abgegeben oder abgeholt werden.
Ihr Büro befindet sich im Parterre vom Haus 13.

Integrative Schulungsform (ISF)

Die ISF-Lehrperson berücksichtigt die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Um diese bestmöglich zu fördern, trägt sie den unterschiedlichen Bedürfnissen durch verschiedene Unterrichtsformen Rechnung. Für den Unterricht werden differenzierende Lernangebote bereitgestellt, damit die Lernenden ihre Potentiale entwickeln und im Klassenverband umsetzen können.

Geeignetes Material regt die Auseinandersetzung mit den Lerninhalten an.

Auf diese Weise ergänzen sich Regelunterricht und integrativer heilpädagogischer Unterricht und tragen gemeinsam zum Lernerfolg aller Schülerinnen und Schüler bei.

Die integrative Schulungsform (ISF) ist Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernschwierigkeiten vorbehalten und erfolgt durch die ISF-Lehrperson in der Regel aufgrund einer schulpsychologischen Abklärung.

Mietkästchen

In jedem der drei Häuser mit Klassenzimmern stehen unseren Schülerinnen und Schülern Kästchen zur Verfügung, in denen sie Unterrichtsmaterial oder Wertsachen verstauen können.

Nähere Informationen bei der Klassenlehrkraft.

Projekte und Schullager

Projekte, Ausflüge und Schullager gehören zu unvergesslichen Highlights eines Schuljahrs.

Was Ihr Kind im Unterricht lernt, ist wichtig. Genau so wichtig ist aber, was es ausserhalb der üblichen Lektionen oder des Schulhauses zusammen mit seinen Mitschülerinnen und -schülern erlebt und lernt.

Projekte und Schullager sind Teile des Unterrichtsprogramms, der Besuch ist daher obligatorisch.

Schulmaterial

Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ihr Material: Blätter, Hefte und Lehrmittel werden von der Schule abgegeben. Die Lehrmittel werden grösstenteils nur leihweise abgegeben. Die Schüler/innen sind dafür verantwortlich, die Lehrmittel nach Ende des Schuljahres vollzählig und unbeschädigt zurückzugeben. Verlorenes oder beschädigtes Material muss bezahlt werden.

Schulordnung

Wir kennen und grüssen uns!

  • Wir respektieren alle, wie sie sind – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Hautfarbe.
  • Wir gehen miteinander respektvoll um, wir sind friedlich, unterstützen uns und versuchen, Konflikte gut zu lösen.
  • Wir gehen mit den Gebäuden, den Schulgeräten und dem Schulmaterial sorgfältig um

In den Pausen nehmen wir aufeinander Rücksicht!

  • Wir Schülerinnen und Schüler verbringen die grosse Pause draussen auf dem Schulareal oder in der Mediathek und verlassen das Schulareal nicht.
  • Mit Bällen spielen wir auf dem Roten Platz oder auf der Wiese.
  • In der Mensa drängeln wir nicht.

Wir verwenden elektronische Geräte sinnvoll!

  • Wir Schülerinnen und Schüler schalten in den Gebäuden persönliche elektronische Geräte aus und versorgen sie.
  • In der Unterrichtszeit dürfen wir sie mit Erlaubnis der Lehrperson verwenden.
  • Wir machen keine ungewollten Fotos oder Videos und lassen keine laute Musik abspielen

Aufenthalt auf dem Schulgelände während der unterrichtsfreien Zeit

  • Wir Schülerinnen und Schüler benutzen während der unterrichtsfreien Zeit (über Mittag und nach der Schule) die Räumlichkeiten der Tagesstruktur, die Mensa und den Lernpavillon, die anderen Gebäude nicht.

 



 

Schulpflicht

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle Lektionen zu besuchen. Auch Sporttage, Wandertage, Klassenlager und Skilager fallen unter die Schulpflicht.

Schulpsychologischer Dienst

Schulpsychologischer Dienst

Austrasse 120
4051 Basel 
Webseite


Frau Sabine Dreyfus Studer
Dipl. Psychologin, Teamleiterin

Erziehungsdepartement Basel-Stadt
Schulpsychologischer Dienst
Austrasse 120
4051 Basel

Tel. 061 267 43 96
E-Mail: 

Sport- und Schwimmunterricht

Sport ist ein fester Bestandteil des Unterrichts. Körperliche Aktivitäten wie Turnen, Schwimmen oder Ballspiele sind gesundheitsfördernd, gehören zum Lehrplan und sind obligatorisch.

Urlaub

Grundsätzlich gilt: Urlaubsgesuche müssen so früh wie möglich, mindestens aber zwei Wochen im Voraus, eingereicht  werden.

a) Familienurlaub
Jedes Kind hat das Recht, pro Schuljahr zwei Tage Familienurlaub zu beziehen. Eine Begründung dieser Urlaube ist freiwillig. Die Urlaubstage können zusammengezählt werden, sodass einmal in drei Jahren auch die Ferien um eine Woche verlängert werden können.

b) Persönlicher Urlaub
Für alle anderen Urlaubswünsche (z.B. Sportturniere, Chorreisen) muss spätestens zwei Wochen im Voraus ein begründetes Gesuch eingereicht werden

Die Klassenlehrperson orientiert Sie gerne weiter und stellt Ihnen das jeweilige Formular (Familienurlaub / Urlaubsgesuch) zur Verfügung.

Versicherung

Die Schulunfallversicherung deckt nur die Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall ab. Bei einem Unfall ohne schwerstwiegende Folgen (z.B. Verstauchung, Zerrung, Bänderrriss oder Knochenbruch etc.) kommt die private Krankenversicherung für die Heilungkosten auf.

Die Schulunfallversicherung des Kantons Basel-Stadt sieht folgende Leistungen vor:
- im Invaliditätsfall: CHF 250'000.-- (mit einer Progression von 350%)
- im Todesfall: CHF 10'000.--

Die Versicherung gilt:
- auf dem direkten Schulweg
- während des ordentlichen Schulbetriebs
- in Lagern
- während Exkursionen und Schulreisen
- während des Besuchs der Tagesstrukturen

Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardstrasse 55, 4051 Basel, Telefon 061 269 81 11.

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